Arzt- und Krankenhausfahrten
Zuverlässige Beförderung zu Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, ambulanten Behandlungen und weiteren medizinischen Einrichtungen.
Zuverlässig zu Arzt, Klinik, Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie und weiteren medizinischen Behandlungen – sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder liegend.
Taxi Buer übernimmt täglich Krankenbeförderungen in Gelsenkirchen und Umgebung. Neben einzelnen Arzt- und Klinikterminen organisieren wir regelmäßige Serienfahrten, beispielsweise zur Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie.
Bei wiederkehrenden Behandlungen können Termine und Abholzeiten frühzeitig mit unserer Disposition abgestimmt werden. So lassen sich regelmäßige Hin- und Rückfahrten zuverlässig planen.
Ob einzelner Arzttermin oder regelmäßige Behandlung: Wir organisieren die passende Krankenbeförderung entsprechend Ihrer Mobilität und Ihrer Behandlung.
Zuverlässige Beförderung zu Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, ambulanten Behandlungen und weiteren medizinischen Einrichtungen.
Regelmäßige und planbare Serienfahrten zu Ihrer Dialyse. Hin- und Rückfahrten können mit festen Behandlungsterminen abgestimmt werden.
Zuverlässige Beförderung während Ihrer laufenden Behandlung – abgestimmt auf die Termine Ihrer Klinik oder Behandlungseinrichtung.
Krankenbeförderung für Fahrgäste im Rollstuhl mit dafür geeigneten Fahrzeugen und Unterstützung beim Ein- und Aussteigen.
Unterstützung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, beispielsweise wenn Treppen oder längere Wege nicht selbstständig bewältigt werden können.
Schonende Beförderung im Liegen mit dafür vorgesehenen Fahrzeugen für Fahrgäste, die nicht sitzend befördert werden können.
Von der Terminvereinbarung bis zur Rückfahrt – unsere Disposition unterstützt Sie bei der Planung.
Sie haben einen Termin beim Arzt, im Krankenhaus, bei der Dialyse oder in einer anderen Behandlungseinrichtung.
Teilen Sie uns Ihren Termin, die Abholadresse, das Fahrtziel und die benötigte Beförderungsart mit.
Soll die Fahrt über Ihre Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger abgerechnet werden, halten Sie die erforderliche Verordnung und gegebenenfalls die Genehmigung bereit.
Wir holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt ab und bringen Sie zuverlässig zu Ihrer Behandlung.
Nach der Behandlung bringen wir Sie bei entsprechender Vereinbarung wieder zurück nach Hause.
Soll Ihre Krankenfahrt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, ist je nach Fahrt eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung – Muster 4 erforderlich.
Prüfen Sie, ob die benötigte Hin- und gegebenenfalls Rückfahrt entsprechend angegeben ist.
Der Grund beziehungsweise die Art der medizinischen Behandlung muss entsprechend angegeben sein.
Für eine entsprechende Krankenfahrt muss das benötigte Beförderungsmittel korrekt angegeben sein, zum Beispiel Taxi/Mietwagen.
KTW oder RTW sind andere Beförderungsarten und nicht gleichbedeutend mit einer Taxi-/Mietwagenfahrt.Bitte kontrollieren Sie vor Verlassen der Praxis oder Klinik, ob die Verordnung vollständig und ärztlich unterschrieben ist.
Wenn Sie nach Ihrer Behandlung eine Rückfahrt benötigen, prüfen Sie bitte bereits vor Verlassen der Praxis oder Klinik, ob auch die dafür erforderlichen Angaben vorhanden sind.
Liegt uns für die Rückfahrt keine ausreichende Grundlage zur Abrechnung mit dem Kostenträger vor, erfolgt die Rückfahrt zunächst als Privatfahrt gegen Vorkasse. Sie erhalten selbstverständlich einen entsprechenden Beleg.
Ob eine Fahrt genehmigt werden muss und welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten, hängt von der jeweiligen Behandlung und Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Unsicherheit empfehlen wir, Ihre Krankenkasse vor der ersten Fahrt zu kontaktieren.
Ihre Krankenkasse ist nicht aufgeführt? Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse direkt und fragen Sie nach der Kostenübernahme beziehungsweise Genehmigung einer ärztlich verordneten Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen.
Nicht jede Krankenfahrt muss vorher separat von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei bestimmten ambulanten Behandlungen und Serienfahrten kann jedoch eine Genehmigung erforderlich sein.
Für bestimmte Versicherte, beispielsweise bei entsprechenden Pflegegraden oder Schwerbehindertenmerkzeichen, bestehen besondere Regelungen.
Im Zweifel bitte vor Fahrtbeginn bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.Auch wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Krankenfahrt übernimmt, fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an.
Die Zuzahlung wird nicht von Taxi Buer festgelegt, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben – vergleichbar beispielsweise mit Zuzahlungen bei Medikamenten.
Zuzahlungsbefreit? Bitte gültigen Befreiungsnachweis mitbringen.Ja. Wir übernehmen regelmäßige Serienfahrten zur Dialyse. Behandlungstage und Abholzeiten können mit unserer Disposition abgestimmt werden.
Ja. Je nach Mobilität stehen entsprechende Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Teilen Sie uns die benötigte Beförderungsart bitte bereits bei der Bestellung mit.
Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Problemen bei der Abrechnung mit der Krankenkasse führen. Prüfen Sie deshalb möglichst bereits beim Arzt oder in der Klinik, ob die Verordnung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Kann uns für die Rückfahrt keine ausreichende Grundlage zur Abrechnung mit dem Kostenträger vorgelegt werden, erfolgt die Rückfahrt zunächst als Privatfahrt gegen Vorkasse. Sie erhalten dafür einen entsprechenden Beleg.
Ob eine nachträgliche Übernahme möglich ist, entscheidet die jeweilige Krankenkasse beziehungsweise der zuständige Kostenträger.
Die Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht von Taxi Buer festgelegt. Sie beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, soweit keine gültige Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Bitte legen Sie uns einen gültigen Befreiungsnachweis Ihrer Krankenkasse für das betreffende Kalenderjahr vor. Nur so kann die Befreiung bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall können Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständiger Kostenträger sein. Informieren Sie uns deshalb bereits bei der Bestellung, wenn Ihre Fahrt damit zusammenhängt.
Ob einzelner Arzttermin oder regelmäßige Serienfahrt: Unsere Disposition hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Krankenbeförderung.
Die Informationen zur Kostenübernahme dienen der allgemeinen Orientierung. Ob eine Krankenfahrt im Einzelfall übernommen oder genehmigt wird, entscheidet der jeweilige Kostenträger. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die ärztliche Verordnung und gegebenenfalls die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.