Krankenbeförderung
So läuft die Krankenbeförderung ab
Verständlich erklärt in 5 Schritten – damit Sie bestens vorbereitet sind.
Verordnung ausstellen lassen
Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Krankenbeförderung aus. Bitte achten Sie darauf, dass alle persönlichen Daten korrekt sind und die richtigen Kreuze gesetzt wurden (z. B. Taxi, Rollstuhl oder Liegendtransport).
Genehmigungspflicht klären
Manche Fahrten sind genehmigungspflichtig (z. B. ambulante Behandlungen). In diesem Fall muss die Krankenkasse vorab zustimmen.
Fahrt buchen
Vereinbaren Sie Ihre Fahrt telefonisch oder online. Gemeinsam klären wir, ob ein Taxi, ein Rollstuhltransport oder ein Liegemietwagen benötigt wird.
Unterlagen dem Fahrer übergeben
Übergeben Sie dem Fahrer bei Fahrtbeginn die ärztliche Verordnung sowie – falls erforderlich – die Genehmigung der Krankenkasse.
Nach der Fahrt
Falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, zahlen Sie den gesetzlichen Eigenanteil. Anschließend bitte die Verordnung auf der Rückseite unterschreiben.
Krankenkasse kontaktieren – Infos zur Kostenübernahme (Krankenfahrten)
Wenn Sie mehr wissen möchten, klicken Sie bitte auf den Namen Ihrer Krankenkasse – dort erhalten Sie offizielle Informationen zur Kostenübernahme:
Was passiert, wenn ich die Genehmigung vor Fahrtantritt nicht einholen konnte?
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung zunächst privat mit dem Fahrgast. Ob die Krankenkasse die Kosten im Nachhinein übernimmt, entscheidet ausschließlich die jeweilige Krankenkasse. Eine Garantie hierfür kann leider nicht gegeben werden.
Was passiert, wenn ich den Transportschein noch nicht habe?
In diesem Fall erfolgt die Fahrt gegen Vorkasse. Selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Quittung bzw. Rechnung.
Sobald der Transportschein oder die ärztliche Verordnung nachgereicht wird und die Krankenkasse die Kosten übernimmt, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig zurück.
Ich habe eine Rechnung erhalten, weil die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat – was nun?
Wir sind jedoch ein kundenfreundliches Unternehmen und versuchen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu helfen. Außerhalb des Pflichtfahrgebiets können wir in vielen Fällen preislich entgegenkommen.
Bei besonderen oder unglücklichen Umständen bieten wir zudem nach Absprache Ratenzahlungen an. Unser Ziel ist es nicht, ausschließlich gewinnorientiert zu arbeiten, sondern Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Was passiert bei einem Arbeitsunfall?
Wir rechnen direkt mit Berufsgenossenschaften ab. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das:
• kein Eigenanteil
• keine Vorkasse
• wir übernehmen die komplette Abwicklung
Sobald uns die entsprechenden Angaben vorliegen, kümmern wir uns um alles – ohne Stress für den Kunden.